
Seit 1. Juli 2015 ist das neue Erneuerbare-Wärme-Gesetz für
Baden-Württemberg in Kraft.
Das neue Gesetz greift, wenn der zentrale Wärmeerzeuger in Wohn- und Nichtwohngebäuden ausgetauscht, d.h. der alte Kessel ersetzt wird. Künftig müssen mindestens
15% des Wärmeenergiebedarfs durch Erneuerbare Energien gedeckt werden.
Als Bausteine für die Umsetzung des Gesetzes gelten Solarwärme, Biomasse, Photovoltaik oder eine effiziente Wärmepumpe, eine überdurchschnittliche Dämmung oder ein
Sanierungsfahrplan.
Gern erstelle ich einen Individuellen Sanierungsfahrplan für Ihr Gebäude und informiere Sie über die einzelnen Erfüllungsoptionen des EWärmeGesetzes.

Ab 1.Januar 2016 gelten verschärfte Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2014
Der zulässigen Werte für Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste werden um ca 25% gesenkt.
Gern informiere ich Sie über Einzelheiten