
FACHARCHITEKT FÜR ENERGIEEFFIZIENZ
Als FREIER ARCHITEKT und ENERGIEBERATER stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung
für eine unabhängige Beratung und integrierte Planung zur Verfügung.
Mit dem Eintrag in der Fachliste "Energieeffizienz" bin ich durch die Architektenkammer Baden-Württemberg als besonders qualifizierter Architekt für den Bereich des energieeffizienten Planens und Bauens und der energetischen Optimierung von Gebäuden ausgewiesen.
Damit werden auch sämtliche Sachverständigenleistungen für die Förderprogramme von KfW und BAFA abgedeckt.
UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG VOR ORT

Die Energieberatung durch einen Architekten gibt Ihnen eine gute Entscheidungsgrundlage
- damit auch Einzelmaßnahmen ein sinnvolles Gesamtkonzept ergeben.
Ich plane mit Ihnen die Sanierungsmaßnahmen
erstelle einen Sanierungsfahrplan
und bestätige die Einhaltung der Anforderungen des GEG bzw.des Effizienzhaus-Niveaus (KfW / BAFA Online-Antrag)
Voraussetzung für einen Antrag im Förderprogramm BEG WOHNGEBÄUDE (KfW „Energieeffizient Bauen +Sanieren“) bzw. BEG-EM (BAFA-Einzelmassnahmen) ist die Planung und Beratung durch einen qualifizierten Sachverständigen für Energieeffizienz (Architekt).
SACHVERSTÄNDIGER FÜR ENERGETISCHE FACHPLANUNG UND BAUBEGLEITUNG
Oft treten an den Schnittstellen der einzelnen Gewerke Fragen oder Probleme auf, und Fehler bei der Ausführung können zu schwerwiegenden Mängeln oder Bauschäden führen. Daher ist die fachliche Planung und Überwachung der einzelnen Arbeitsschritte durch einen Architekten auch bei Sanierungsmassnahmen sinnvoll. Damit wird sichergestellt, dass das gewünschte Effizienzniveau erreicht wird und keine Bauschäden entstehen.
Tipp: Die Planung und Baubegleitung von Gebäudesanierungen und Neubauten durch einen qualifizierten Sachverständigen ist in den KfW-Effizienzhaus-Programmen zusätzlich förderfähig!
Ich berate Sie zum Einsatz von Erneuerbaren Energien und führe als Sachkundiger nach §3 EWärmeGesetz Baden-Württemberg für Sie den Nachweis bei der zuständigen Baurechtsbehörde

Seit 1. Juli 2015 ist das Erneuerbare-Wärme-Gesetz für
Baden-Württemberg in Kraft.
Das neue Gesetz greift, wenn der zentrale Wärmeerzeuger in Wohn- und Nichtwohngebäuden ausgetauscht, d.h. der alte Kessel ersetzt
wird.
Künftig müssen mindestens 15% des Wärmeenergiebedarfs durch Erneuerbare Energien gedeckt werden.
Als Bausteine für die Umsetzung des Gesetzes gelten Solarwärme, Biomasse, Photovoltaik oder eine effiziente Wärmepumpe, eine
überdurchschnittliche Dämmung oder ein Sanierungsfahrplan.
Gern erstelle ich einen Individuellen Sanierungsfahrplan für Ihr Gebäude und informiere Sie über die einzelnen Erfüllungsoptionen des EWärmeG.
GEBÄUDEENERGIEGESETZ (GEG) 2020
Seit November 2020 gilt in Deutschland das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Beim Kauf oder einer umfangreichen Sanierung eines Ein- oder
Zweifamilienhauses verpflichtet es den Eigentümer zu einem informatorischen Gespräch mit einem entsprechend qualifizierten Energieberater (Pfichtberatung nach GEG). Ich biete Ihnen umfangreiche weitere Beratungsinhalte zu energieeffizientem
Neubau, Umbau und Sanierung:
Individueller Sanierungsfahrplan
(Energieberatung für Wohngebäude)
ENERGIEAUSWEIS
Ich erstelle qualifizierte Energieausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude,
für Neubauten und bestehende Gebäude (Energie-Bedarfsausweis)
Austellungsberechtigt als freier Architekt gem.§21 (5) der ENEV 2009 bzw. GEG
